Alle Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.
A. Preise
1. Die im Angebot der Firma Werbung & Druck M.Kroeber GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise der Firma Werbung & Druck M. Kroeber GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise der Firma Werbung & Druck M. Kroeber GmbH gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Korrekturabzügen, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung des vorangegangenen Korrekturabzuges verlangt werden.
B. Zahlung
1. Die Zahlung der Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen netto zu erfolgen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Firma Werbung & Druck M. Kroeber GmbH Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Firma Werbung & Druck M. Kroeber GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.
C. Lieferung
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Firma Werbung & Druck M. Kroeber GmbH ausdrücklich bestätigt werden.
D. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Werbung & Druck M. Kroeber GmbH.
E. Beanstandungen, Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Die Ware ist sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit Geschäftsbedingungen zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb zwei Wochen nach Empfang der Ware zulässig.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma Werbung & Druck M. Kroeber GmbH nach Ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
5. Zugelieferte Vorlagen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Firma Werbung & Druck M. Kroeber GmbH. Eventuell für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Korrekturen oder Änderungen werden nach Rücksprache mit dem Kunden als zusätzliche Arbeiten zum jeweiligen Stundensatz in Rechnung gestellt. Daten/Filme, die bei uns erstellt wurden, sind unser Eigentum. Falls mit dem Besteller nicht anders vereinbart, werden sie ein Jahr archiviert, danach können sie ohne Benachrichtigung des Bestellers vernichtet werden.
6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage sind produktionstechnisch bedingt und können geliefert und berechnet werden.
F. Urheberrecht
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen Verfahren und zu jeglichen Verwendungszweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Vertragspartner allein verantwortlich.
Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seiner Auftragsrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
G. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf vom 01.04.1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
2. Für Verträge mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort Gelnhausen und ausschließlicher Gerichtsstand Gelnhausen. Ein Gerichtsstand ist in Gelnhausen ebenfalls begründet, falls bei Klageerhebung Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt sind oder dieser keinen Wohnsitz im Inland (mehr) hat.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.